28. Sep, 22 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Eltern, liebe volljährige Schüler*innen,

aufgrund von rechtlichen Belehrungen durch die zuständigen Behörden müssen wir das Verfahren der Abmeldung von Schüler*innen bei Krankheit während des laufenden Unterrichtstages ändern.

Bisher reichte es aus, dass Ihr Kind sich im Sekretariat meldete und die Sekretärinnen über einen Anruf bei einem Elternteil das Einverständnis über die Abmeldung und die Möglichkeit des eigenständigen Heimweges einholte. Diese Praxis ist mindestens aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr möglich.

Nunmehr ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind entweder selbst abholen oder über eine schriftliche Einverständniserklärung per E-Mail abmelden.

Wenn sich Ihr Kind also unwohl fühlt und den restlichen Schultag nicht durchstehen kann, fallen folgende Schritte an:

1) Ihr Kind meldet sich mit dem anhängenden Formblatt beim Lehrer oder bei der Lehrerin gegen Unterschrift ab. Das Formblatt liegt auch vor dem Sekretariat aus.

2) Ihr Kind geht mit dem durch einen Lehrer oder eine Lehrerin unterzeichneten Formblatt vor 13 Uhr zum Schüler*innensekretariat oder nach 13 Uhr zum Hauptsekretariat. Dort muss jedoch eine E-Mail von einem Elternteil vorliegen, die klar zum Ausdruck bringt, ob Ihr Kind eigenständig den Heimweg antreten kann oder abgeholt werden soll. Ihr Kind muss sich also vor der Abmeldung im Sekretariat mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben.

Bitte nutzen Sie für diesen Prozess immer diese E-Mailadresse: abmeldung [ät] isg-rostock.de


3) Ihre E-Mail muss eindeutig als eine elterliche E-Mail identifizierbar sein und eine Rückrufnummer enthalten.

Ohne Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis können wir Ihr Kind fortan nicht mehr eigenständig nach Hause entlassen.

4) Volljährige Schüler*innen müssen den Laufzettel ebenfalls von einem Lehrer oder einer Lehrerin unterschreiben lassen und im Sekretariat vorlegen.



Wir bedauern, dass mit der Formalisierung dieses Verfahrens die geübte Praxis komplizierter wird. Aus juristischer Sicht und letztendlich auch zum Wohl Ihrer Kinder ist dieser Schritt jedoch notwendig.
 

 

 

 

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