Musik
Fachbereich Musik

Konzept musischer Förderung am Innerstädtischen Gymnasium Rostock

Das Innerstädtische Gymnasium Rostock führt einen musischen Zweig, der mit einem besonders intensiven Förderangebot ab Klasse 7 bis zum Abitur auf Nachhaltigkeit angelegt ist.

 Das ISG nimmt Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch in eine Musikklasse oder einen so gebildeten Musikkurs auf. Eingangsvoraussetzung ist die Freude am Musizieren, Singen, Nachdenken über und Hören von Musik. Die altersgerechte Beherrschung eines Instrumentes (auch im Fach Gesang) sind der weiteren Förderung zuträglich, jedoch nicht Zulassungsbedingung.

 Die Zulassung zur Musikklasse 7 geschieht durch entsprechende Anmeldung bei der Schule nach allgemeiner und individueller Beratung. Eine gesonderte Aufnahmeprüfung besteht nicht.

Die Schülerinnen und Schüler der Musikklasse 7 erhalten insgesamt 5 Wochenstunden musischen Unterrichts. Darin enthalten sind eine Wochenstunde Musikunterricht, eine Wochenstunde Instrumentalgruppe, zwei Wochenstunden Chorerziehung, eine Wochenstunde Kunstunterricht.

In Klassenstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Musikklasse ebenfalls insgesamt 5 Stunden musischen Unterrichts nach dem bekannten Muster der Jahrgangsstufe 7.  Neu ist in dieser Klassenstufe, dass die SchülerInnen nunmehr in den „großen“ Schulchor aufgenommen werden. Dessen Proben liegen am Nachmittag und sind Teil des Ganztagsschulangebotes der Schule.

In den Klassenstufen 9 und 10 werden die gewohnten Wochenstundenangebote musischer Ausbildung aufrechterhalten. Durch den einsetzenden Wahlpflichtunterricht erhalten die SchülerInnen nun die Möglichkeit, ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zwischen den Angeboten des Chores, der Band und der Instrumentalgruppe zu wählen. Weitere Angebote im Bereich der bildenden Kunst und des Darstellenden Spiels können fakultativ wahrgenommen werden.

In Klassenstufe 11 und 12 können die SchülerInnen das Hauptfach Musik (vierstündig) anwählen und auf Wunsch eine mündliche Abiturprüfung in diesem Fach ablegen. Innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Stundendeputats können sie ebenfalls das Fach Musikensemble anwählen, in dem sie wiederum zwischen dem Chor, der Band und der Instrumentalgruppe wählen können.

In allen Jahrgangsstufen tragen die Schülerinnen und Schüler des Musikzweiges durch ihre aktive Teilnahme entscheidend zum Gelingen der traditionellen und weiteren Konzerte und damit zu einem bereichernden Schulleben bei.

Schülerinnen und Schüler, die in die Musikklasse 7 aufgenommen werden, sollen in der Regel die entsprechenden Angebote bis einschließlich der Klassenstufe 10 verpflichtend wahrnehmen. Ein Übergang aus dem Musikzweig in eine Klasse/ einen Kurs ohne musische Förderung ist nur im begründeten Ausnahmefall und auf Antrag bei der Schulleitung möglich. Der Übergang aus einer Klasse ohne musische Förderung in eine Klasse des musischen Förderzweiges  ist bei entsprechender Eignung und vorhandenen Kapazitäten auf Antrag beim Klassenleiter zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr in jeder Klassenstufe möglich.

Alle Klassen außerhalb des musischen Zweiges des ISG erhalten Musikunterricht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Stundentafel. Die musischen Angebote der Schule stehen ihnen im Rahmen des Ganztagsschulangebotes zur Verfügung.

Der musische Zweig am Innerstädtischen Gymnasium übernimmt nicht die Rolle und/ oder Aufgaben einer öffentlichen Musikschule oder eines Privatinstrumentallehrers. Im Zentrum der musischen Ausbildung am ISG steht die Vermittlung der Musik und des gemeinsamen Musizierens als Lebenswert.