14. May, 21 • 0 Kommentare


Liebe Eltern,

zur zweimaligen Testpflicht auf Covid19 gibt es nunmehr die Ausnahme, dass zweifach Geimpfte ab 14 Tage nach ihrer zweiten Spritze und vollständig Genesene den negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.

Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss entweder den Impfass bei der Schulleitung oder bei Genesenen das ausgefüllte Formular oder eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen.

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