12. Aug, 21 • 0 Kommentare


"Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass nach Ablauf dieser zwei Schulwochen, ab Montag, 16.08.2021, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt ist. Die diesbezügliche Regelung finden Sie in § 3a der aktuell geltenden 3. Schul-Corona-Verordnung.


Das Tragen einer MNB ist freiwillig selbstverständlich möglich.


Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen. Ausnahmen hiervon sind in der o. g. Verordnung geregelt.

Die risikogewichtete Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte wird durch das Hauptkriterium, die Sieben-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle, bestimmt. Darüber hinaus werden als Nebenkriterien auch die Hospitalisierungsquote sowie die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 150 gilt ausschließlich das Hauptkriterium zur Einstufung in die Stufe 5. Die Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben (www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).

Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es gelten weiterhin die bestehenden Verfahren."

Mit freundlichen Grüßen
gez. Matthias Zwerschke
Landesschulrat i. V.

 

Also: Ab Montag in der Schule und auf dem Schulgelände keine Maskenpflicht so lange die Landesampel grün oder gelb anzeigt.

Bitte in der Regel eine Maske mitführen, für Bus/Bahn und Situationen, in denen ein direkter Schutz angezeigt ist ("spontane" Quarantänesituationen.)

Weiterhin Schnelltests in der Häuslichkeit durchführen und dokumentieren (außer Genesene und Geimpfte +14 Tage.)

 

 

 

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