28. Apr, 21 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Schulgebäude darf derzeit von Eltern, BesucherInnen und externen MitarbeiterInnen nur besucht werden, wenn ein aktueller negativer Schnelltest, PCR-Test o.ä. nachgewiesen werden kann..

Bitte melden Sie sich jeweils im Sekretariat an und haben Sie Ihren Testnachweis griffbereit.

"...eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde."

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV

 

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