28. Feb, 22 • 0 Kommentare

Zusammengefasst stellen sich die wichtigsten Änderungen der 4. Schul-Corona-Verordnung wie folgt dar:
- Für Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz im Unterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben, allerdings bleibt die Empfehlung seitens des Bildungsministeriums eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ausdrücklich bestehen,
- Schülerinnen und Schüler können sich auch dann im Freien ohne Maske bewegen, wenn sie nicht in ihrer definierten Gruppe sind, wobei in diesem Falle auch der Mindestabstand aufgehoben ist,
- für andere schulzugehörige Personen ist der Mindestabstand im Freien aufgehoben,
- Eine Bildung von definierten Gruppen ist ab dem 07.03.2022 nicht mehr notwendig.
- Der Unterricht, insbesondere auch der Sport- und Musikunterricht sowie Unterricht im Fach Darstellendes Spiel, kann wieder jahrgangsübergreifend stattfinden.
- Schulsportliche Wettbewerbe können unter Beachtung der weiteren Vorschriften durchgeführt werden.
- Des Weiteren sind die Begrenzung der Personenanzahl für den Sanitärbereich, die Festlegung von Pausenbereichen sowie die Umsetzung eines Konzepts zur Wegeführung nicht mehr notwendig.
Im Schulgebäude ist daher weiterhin grundsätzlich eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Nur der Unterricht selbst bildet eine Ausnahme. Eine komplette Aussetzung der Maskenpflicht ist erst bei einer längerfristigen Einordnung der HRO in die Warnstufe "grün" möglich.
Die dreimalige Testpflich pro Woche bleibt erhalten.
Die genannten Änderungen treten am 7. März 2022 in Kraft.
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