28. Sep, 20 • 0 Kommentare

Sehr geehrte Eltern,
Ihren Kindern wird in dieser Woche ein aktualisiertes Formular zur Gesundheitserklärung und zur Reiserückkehr mitgegeben.
Dieses geschieht auf Anweisung des Ministeriums und auf Grundlage der entsprechenden Allgemeinverfügung.
Das Formular muss am ersten Schultag nach den Oktoberferien in der ersten Unterrichtsstunde beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin abgegeben werden.
Lesen Sie dazu bitte das für diese Homepage redaktionell angepasste Schreiben des Ministeriums:
Sehr geehrte Eltern,
die ersten Monate seit dem Schulstart unter Pandemiebedingungen neigen sich dem Ende zu und die Herbstferien stehen bevor. Gemeinsam haben wir uns den coronabedingten Herausforderungen gestellt und tun das auch weiterhin. Auch nach den Herbstferien wollen wir den größtmöglichen Schutz für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle an den Schulen Beschäftigten sicherstellen. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie deshalb über die Neuerungen im Umgang mit Reiserückkehrenden und über das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Infektionen vorrangig durch Urlaubsrückkehrende in die Schulen gelangen. Deshalb sollen Reisen in Risikogebiete oder besonders betroffene Gebiete in Deutschland – auch in den Herbstferien – unter allen Umständen vermieden werden.
Für Reiserückkehrende gelten die Regelungen der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Rückkehr aus dem Jahresurlaub oder einen Wochenendaufenthalt handelt. In jedem Fall ist nach Rückkehr aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten und das örtliche Gesundheitsamt unaufgefordert zu informieren. Das Gesundheitsamt kann Erziehungsberechtigte auch über die Möglichkeit, diese Quarantäne zu verkürzen, auf Wunsch beraten. Keinesfalls dürfen diese Reiserückkehrenden die Schule betreten oder persönlichen Kontakt zu Lehrkräften oder anderen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten suchen.
Die betroffenen Gebiete in Deutschland werden auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete) veröffentlicht.
Für Lehrkräfte und weitere in der Schule Beschäftigte gilt im Übrigen, dass private Reisen in Gebiete, die schon bei Reiseantritt als Risikogebiet klassifiziert sind, gegen die Dienstpflicht verstoßen können.
Mecklenburg-Vorpommern weist die geringsten Infektionszahlen deutschlandweit auf. Alle getroffenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, dass das so bleibt. Das gilt ganz besonders für die Schulen. Um das Risiko einer Infektion durch eine Reiserückkehr nach den Ferien zu minimieren, wurden die Regelungen zur Vorlage der Gesundheitsbestätigung noch einmal geschärft.
Überdies besteht nach Ziffer 7 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und fachaufsichtliche sowie dienstrechtliche Weisung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 für volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei Minderjährigen für deren Erziehungsberechtigte eine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 4 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.
Ihren Kindern wird dieser Tage ein aktuelles Formular zur Gesundheitserklärung mitgegeben. Es enthält nun einen Teil A (Reiserückkehrende) und einen Teil B (Gesundheitsbestätigung), die jeweils beide von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler unterschrieben werden müssen.
Dies muss am 12. Oktober 2020 unterschrieben in die Schule mitgebracht werden.
Die Vorlage des unterschriebenen Formulars durch die Schülerinnen und Schüler muss am ersten Tag nach den Ferien, also am 12. Oktober 2020, vor Schulbeginn erfolgen. Die Wiedervorlage in der Schule ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Das Formular selbst wird danach vernichtet.
Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ab dem 12. Oktober 2020 an den Schulen des Landes ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage.
Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Das heißt, sobald das Formular vorgelegt wird, können die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt das Betretungsverbot durch. Schülerinnen und Schüler, die die Erklärung nicht vorlegen, werden im Distanzunterricht beschult.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. i.V. Ewald Flacke
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-
Vorpommern ∙ D-19048 Schwerin