28. Sep, 20 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Eltern,
Ihren Kindern wird in dieser Woche ein aktualisiertes Formular zur Gesundheitserklärung und zur Reiserückkehr mitgegeben.

Dieses geschieht auf Anweisung des Ministeriums und auf Grundlage der entsprechenden Allgemeinverfügung.

Das Formular muss am ersten Schultag nach den Oktoberferien in der ersten Unterrichtsstunde beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin abgegeben werden.

Lesen Sie dazu bitte das für diese Homepage redaktionell angepasste Schreiben des Ministeriums:

 

Sehr geehrte Eltern,

die ersten Monate seit dem Schulstart unter Pandemiebedingungen neigen sich dem Ende  zu  und  die  Herbstferien  stehen  bevor.  Gemeinsam  haben  wir uns  den coronabedingten Herausforderungen gestellt und tun das auch weiterhin. Auch nach den  Herbstferien  wollen  wir  den  größtmöglichen  Schutz  für  alle  Schülerinnen  und Schüler  sowie  für  alle  an  den  Schulen  Beschäftigten  sicherstellen.  Mit  diesem Schreiben  informieren  wir  Sie  deshalb  über  die  Neuerungen  im  Umgang  mit Reiserückkehrenden und über das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung.

Die  letzten  Wochen  haben  gezeigt,  dass  die  Infektionen  vorrangig  durch Urlaubsrückkehrende in die Schulen gelangen. Deshalb sollen Reisen in Risikogebiete oder besonders betroffene Gebiete in Deutschland – auch in den Herbstferien – unter allen Umständen vermieden werden.

Für  Reiserückkehrende  gelten  die  Regelungen  der  SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Rückkehr aus dem Jahresurlaub oder einen Wochenendaufenthalt handelt. In jedem Fall ist nach Rückkehr aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen  Gebiet  in Deutschland  eine 14-tägige  Quarantäne einzuhalten  und das örtliche  Gesundheitsamt  unaufgefordert  zu  informieren.  Das  Gesundheitsamt  kann Erziehungsberechtigte auch über die Möglichkeit, diese Quarantäne zu verkürzen, auf Wunsch beraten. Keinesfalls dürfen diese Reiserückkehrenden die Schule betreten oder persönlichen Kontakt zu Lehrkräften oder anderen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten suchen.

Die betroffenen Gebiete in Deutschland werden auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie  veröffentlicht.  Die  Liste  der  Risikogebiete  wird  auf  der  Internetseite  des  Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete)  veröffentlicht.

Für Lehrkräfte und weitere in der Schule Beschäftigte gilt im Übrigen, dass private Reisen in Gebiete, die schon bei Reiseantritt als Risikogebiet klassifiziert sind, gegen die Dienstpflicht verstoßen können.

Mecklenburg-Vorpommern weist die geringsten Infektionszahlen deutschlandweit auf. Alle  getroffenen  Maßnahmen  verfolgen  das  Ziel,  dass  das  so  bleibt.  Das  gilt  ganz besonders für die Schulen. Um das Risiko einer Infektion durch eine Reiserückkehr nach  den  Ferien  zu  minimieren,  wurden  die  Regelungen  zur  Vorlage  der Gesundheitsbestätigung noch einmal geschärft.

Überdies besteht nach Ziffer 7 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit  und  Gesundheit  im  Einvernehmen  mit  dem  Ministerium  für  Bildung, Wissenschaft  und  Kultur  und  dem  Ministerium  für  Energie,  Infrastruktur  und Digitalisierung und fachaufsichtliche sowie dienstrechtliche Weisung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen  COVID-19/  Übertragung  von  SARS-CoV-2  für  volljährige Schülerinnen  und  Schüler  beziehungsweise  bei  Minderjährigen  für  deren Erziehungsberechtigte  eine  Verpflichtung  zur  Abgabe  einer  Erklärung  über  den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 4 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.

Ihren Kindern wird dieser Tage ein aktuelles Formular zur Gesundheitserklärung mitgegeben. Es enthält nun einen Teil A (Reiserückkehrende) und einen Teil B (Gesundheitsbestätigung), die jeweils  beide  von  den  Erziehungsberechtigten  beziehungsweise  der  volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler unterschrieben werden müssen.

Dies muss am 12. Oktober 2020 unterschrieben in die Schule mitgebracht werden.

Die  Vorlage  des  unterschriebenen  Formulars  durch  die  Schülerinnen  und  Schüler muss am ersten Tag nach den Ferien, also am 12. Oktober 2020, vor Schulbeginn erfolgen. Die Wiedervorlage in der Schule ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Das Formular selbst wird danach vernichtet.

Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur  Abgabe  der  Erklärung  im  Formular  zur  Gesundheitsbestätigung  nicht nachgekommen sind, gilt ab dem 12. Oktober 2020 an den Schulen des Landes ein Betretungsverbot  von  Schulgebäuden  und  jedweder  schulischen  Anlage.  

Dieses Verbot  gilt  bis  zur  Vorlage  der  Erklärung,  längstens  jedoch  für  14  Tage  ab  dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Das heißt, sobald das  Formular  vorgelegt  wird,  können  die  Schülerinnen  und  Schüler  wieder  in  die Schule  kommen  und  am  Präsenzunterricht  teilnehmen.  Die  Schulleiterin  oder  der Schulleiter  setzt  das  Betretungsverbot  durch.  Schülerinnen  und  Schüler,  die  die Erklärung nicht vorlegen, werden im Distanzunterricht beschult.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. i.V. Ewald Flacke

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-

Vorpommern ∙ D-19048 Schwerin

 

 

 

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