11. Apr, 21 • 0 Kommentare

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,
die Landesregierung hat die Regelungen verschärft, die einen Schulbesuch bei Erkältungssymptomen, die auch mit einer CoVid19-Infektion vereinbar sind, regeln (siehe unten ausführlich.)
Kurz gesagt: Bisher galt es eine Abwägung zu treffen zwischen der Schwere der Erkältungssymptome und der Wahrscheinlichkeit, dass sie z.B. mit einer jahreszeitlichen Erkältung in Verbindung stehen. Diese Abwägung haben Sie als Familie, manchmal auch in Beratung mit uns zusammen getroffen.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der erhöhten Antseckungsgefahr durch die bereits aufgetretetenen Mutanten des Virus gelten ab sofort neue Regeln:
Wieder kurz gesagt: Hat Ihr Kind ein Erkältungssymptom oder Verlust des Geschmacksinns oder Durchfallsymptome, schicken Sie es bitte nicht zur Schule. Sie sind dann aufgefordert, die Symptomatik bei Ihrem/Ihrer Kinder- und Jugendarzt/-ärztin abklären zu lassen. Diese(r) soll einen PCR-Test veranlassen. Zum weiteren Vorgehen lesen Sie weiter unten und nehmen Sie die Grafik zur Kenntnis.
Erleben wir SchülerInnen in der Schule mit der angesprochenen Symptomatik, so sind wir aufgefordert, den Kindern zunächst bis zur Abholung durch Sie separaten Aufenthalt zu gewähren.
Sollte nach entsprechender ärztlicher Konsultaton ein PCR-Test verweigert werden, müsste die Schule Ihr Kind mind. 7 Tage vom Schulbesuch in der Schule ausschließen.
Bitte helfen Sie uns, alle zusammen gesund zu bleiben, in dem Sie sehr sensibel mit den angesprochenen Symptomen umgehen und Ihr Kind ggf. in ärztliche Diagnostik aber nicht in die Schule geben. So vermeiden wir auch kommunikative Missverständnisse und Ausschlüsse von der Schule, die im Moment wirklich niemand gebrauchen kann.
Nutzen Sie auch weiterhin regelmäßig die von der Schule zur Verfügung gestellten Schnelltests und ggf. auch das Angebot von Centogene in der Schule.
Bleiben Sie bei Fragen und Anregungen auch mit den KlassenleiterInnen und TutorInnen in Kontakt.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung in dieser nicht so einfachen Zeit.
So steht es derzeit in der Verordnung:
Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese
Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:
o Fieber
o Geruchs- oder Geschmacksstörungen
o Halsschmerzen
o Husten
o Schnupfen
o Kopf- und Gliederschmerzen
o Durchfall
Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig (siehe Fomular.)
Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen (siehe Grafik.)