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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ∙ D-19048 Schwerin
Schwerin, 05. Mai 2021
An die
Eltern und Schülerinnen und Schüler
der allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien in
Mecklenburg-Vorpommern
Lern- und Förderangebote bei außerschulischen Anbietern bis zum Ende der Sommerferien 2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das zweite Halbjahr des letzten Schuljahres war mit seinen besonderen Rahmenbedingungen eine absolute und noch nie dagewesene Ausnahmesituation und stellte insbesondere Sie als Eltern und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, vor große Herausforderungen. Deshalb war es mir ein großes Anliegen, mit dem Ferien-Lernprogramm in den Sommerferien 2020 zusätzliche und pädagogisch begleitete Lern- und Förderangebote zu ermöglichen. Über 1.400 Schülerinnen und Schüler haben dieses Angebot in Anspruch genommen, um pandemiebedingt versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen oder erarbeitete Lerninhalte zu festigen.
Nach dieser sehr anstrengenden Zeit lagen alle unsere Hoffnungen mit dem neuen Schuljahr 2020/2021 auf der Rückkehr in einen weitestgehend normalen Schulalltag. Gelang es zunächst, für rund 95 % aller Schulen im Land den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb trotz der Pandemie zu ermöglichen, verlangte das Corona-Infektionsgeschehen sehr schnell wieder harte und einschneidende Entscheidungen, die den kontinuierlichen, pädagogisch begleiteten Lehr- und Lernbetrieb an den Schulen leider erneut sehr stark eingeschränkt beziehungsweise ganz zum Erliegen gebracht haben.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, Ihnen und Euch mitteilen zu können, dass es beginnend am 10. Mail 2021 wieder möglich sein wird, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Angepasst an die derzeitige Situation ist - solange keine Präsenzangebote möglich sind - auch die Wahrnehmung pädagogisch begleiteter onlinebasierter Lern- und Förderangebote der unter Schritt 3 benannten außerschulischen Anbieter möglich.
Sind Präsenzangebote möglich, diese aufgrund einzuhaltender Hygienemaßnahmen zunächst allerdings nur als Einzelförderung, entscheiden Sie, liebe Eltern bitte selbst, ob ein solches Angebot bei eventuell erforderlicher privater Zuzahlung wahrgenommen werden soll oder abgewartet wird, bis die Teilnahme in einer geförderten Kleingruppe in Präsenz möglich wird.
Die unkomplizierten Rahmenbedingungen ähneln denen des Sommerferien-Lernprogramms 2020.
Wer kann ein Lern- und Förderangebot im Rahmen des Landesprogrammes wahrnehmen?
Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 an einer allgemein bildenden Schule oder einem Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern lernen.
Ein solches Angebot kann ganz unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.
Was ist dafür zu tun?
Schritt 1: Der Berechtigungsschein wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) angefordert: dazu ab 10.05.2021 im Internet auf der Website des LFI1 mit dem dort vorbereiteten E-Mail-Link den Berechtigungsschein zusenden lassen, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.
1 https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm-Schuljahr-2020_2021/index.html
Schritt 2: Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2020/2021 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungsschein eingeholt.
Schritt 3: Der so ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten Anbieter von Lern- und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.
Außerschulische Anbieter von Lern- und Förderangebote können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber auch Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote in Mecklenburg-Vorpommern unterbreiten.
Schritt 4: Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.
Ich wünsche allen Eltern und den Schülerinnen und Schülern, dass sie gut durch diese weiterhin sehr herausfordernde (Schul)-Zeit kommen. Die zusätzlichen Lern- und Förderangebote, die bis zum Ende der Sommerferien organisiert und in Anspruch genommen werden können, sollen dabei unterstützen und begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin