29. Sep, 21 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

nach den Oktoberferien gelten hinsichtlich des Infektionsschutzes folgende Regelungen:

1) Es muss am Montag vor der 1. Unterrichtsstunde des Schülers oder der Schülerin erneut eine Reiseerklärung abgegeben werden.

Bitte nehmen Sie dazu folgendes Formular zur Hand und senden Sie es unterschrieben bis zum Sonntag, 10.10.2021 18 Uhr als Scan oder Foto an die E-Mailadresse Ihrer Klassenlehrer*innen/Tutor*innen.

Im Ausnahmefall geben Sie dieses Ihrem Kind als Ausdruck am Montag mit in die Schule.

Achtung: Wenn Ihr Kind in seinem Hausaufgabenheft die vollständige Impfung (+14 Tage) oder den Genesenenstatus bereits nachgewiesen und durch uns bestätigt hat, entfällt die Pflicht zur Abgabe der Reiseerklärung.

Sollte dieser Status während der Oktoberferien eingetreten sein, kann die zertifizierte App oder der Impfausweis am Montag vorgelegt werden.

 

2) Wie gewohnt ist die Selbsttestung in der Häuslichkeit wieder zum Montag zu dokumentieren.

 

3) Laut derzeit geltender SchulCoronaVerordnung gilt nach den Ferien wieder eine mindestens 14tägige Maskenpflicht. Dazu heißt es von Seiten der Schulaufsicht:

"...ich weise Sie darauf hin, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien."

 

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