15. Aug, 21 • 0 Kommentare


Die Maskenpflicht ist zum Wochenbeginn zunächst weiterhin ausgesetzt, denn es heißt in der Verordnung:

" Die risikogewichtete Einstufung am vorletzten Unterrichtstag der vierzehn Tagesfrist ist ausschlaggebend für die Einordnung in die Stufen und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem ersten Unterrichtstag der dritten Unterrichtswoche. Ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt der Stufe 0 (grün) oder 1 (gelb) zugeordnet, besteht nach der Bekanntgabe nach § 1 Absatz 2 Satz 2 keine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt der Stufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet, hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. " Am Donnerstag war die Stufe in Rostock noch grün/gelb.

Heute (Sonntag) nun wird Rostock in die Infektionsstufe "orange" eingeordnet. Dazu ist Folgendes geregelt:

"In Landkreisen und kreisfreien Städten, die nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind, hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. "

Sollte Rostock also orange bleiben, so wären ab Mittwoch die Masken wieder zu tragen.

 

Alle Schüler*innen und Lehrer*innen mögen bitte jeweils die Entscheidung des/der Einzelnen respektieren, ggf. zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin die Mund-Nasenbedeckung (Maske) zu tragen.

 

Bitte denkt/denken Sie an die zuverlässige Durchführung der Selbsttests und die entsprechende Dokumentation online oder in Papierform.

Es gelten die bekannten Ausnahmen.

 

 

Grafik: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/coronamv766_v-contentgross.jpg (15.08.2021; 18:09Uhr)

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