7. Apr, 21 • 0 Kommentare


Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

bis dato liegen mir keine Hinweise des Ministeriums über einen veränderten Ablauf der Schulorganisation nach den Osterferien vor. Daher gehen wir von der bereits veröffentlichten Planung wie folgt aus:

Do, 8.4.2021         B-Gruppe

Fr,  9.4.2021         A-Gruppe

12.4.-16.4.2021    B-Woche

bitte denken Sie/denkt am 8. April und am 9. April wiederum an unterschriebene Gesundheitsbestätigungen, die im Unterricht der ersten Stunde vorzulegen sind. Dies gilt für die Klassen 7-12.

Ebenfalls werden wir sowohl am 8. April als auch am 9. April Schnelltests anbieten.

Insbesondere die B-Wochengruppe möchten wir daran erinnern,  Einverständniserklärungen zum Testverfahren (freiwillig) rechtzeitig vorab an die KlassenleiterInnen zu senden, falls noch nicht geschehen. Vorliegende Erklärungen müssen nicht erneut gesendet werden.

 

Bitte nehmen Sie und nehmt Ihr die Angebote zur Testung unserer SchülerInnen regelmäßig und zuverlässig war. Sie sind in der gegenwärtigen Situation das beste Instrument, um größere Ausbrüche und Quarantänemaßnahmen zu verhindern bzw. ihnen Einhalt zu gebieten, wovon jeweils sowohl der Schulbetrieb als auch ganze Familien betroffen wären.

 

Schnelltests in der Häuslichkeit

Die Schulkonferenz hat in einer außerordentlichen Schulkonferenzsitzung am 30.3.2021 einstimmig beschlossen, dass die Schnelltests ab Montag, dem 12.4.2021 ausschließlich in der Häuslichkeit vorgenommen werden. Das Ministerium hatte diese Möglichkeit mit Schreiben vom 26.3.2021 unter der Bedingung des Beschlusses durch die Schulkonferenz eingeräumt.

Bitte füllen Sie dazu dieses Formular zum Einverständnis der Testung aus, dabei ist auch eine Belehrung zur Durchführung und Meldepflicht anhängend.

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular möglichst umgehend als Scan oder Foto an Ihre KlassenleiterInnen oder TutorInnen. Sollten Sie derzeit nicht über eine Druckmöglichkeit verfügen, so kann Ihr Kind ab Donnerstag, 8.4.2021 ein ausgedrucktes Formular vor dem Sekretariat abholen und es dann zeitnah unterschrieben wieder mit in die Schule bringen.Es reicht, das ausgefüllte Formular zu senden. Damit gilt die Belehrung als zur Kenntnis genommen.

Volljährige SchülerInnen müssen ebenfalls das Formular beibringen, jedoch ohne Unterschrift der Eltern.

Wenn die Erklärung zu den Selbsttests in der Häuslichkeit vorliegen, bekommt Ihr Kind je zwei Testkits pro Woche kostenlos durch die Schule zur Verfügung gestellt, um die Testung zuhause durchführen zu können.

Centogene

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass die grundsätzlich noch sichereren Tests der Firma Centogene zweimal wöchentlich fortlaufend kostenlos angeboten werden. Das Prozedere dazu finden Sie hier.

 

Masernschutz - Vorbereitung der Impfschutzkontrolle

Seit dem 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft.

Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung, wie der Schule, betreut werden oder tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen.

Die Überprüfung des Impfstatus hinsichtlich der Masernschutzimpfung ist Aufgabe der Schule und muss zum Schuljahresende abgeschlossen sein.

Bitte lesen Sie hier, wie Sie den Masernschutz Ihres Kindes (zweimalige Impfung) nachweisen oder nachholen können. Nach der Kontrolle durch die Schule erhalten Sie ein entsprechendes Bestätigungsschreiben, dass der Schutzstatus nachgewiesen wurde. Diese Bescheinigung können Sie sodann bei Schulwechsel, Einstellungen etc. zur Wiedervorlage verwenden.

Die Schule wird die Kontrolle der vollständigen Masernschutzimpfung zum 10.5.2021 über die KlassenlehrerInnen und TutorInnen organisieren. Bitte überprüfen Sie also bereits jetzt in den kommenden Tagen noch einmal den Impfstatus im Impfpass Ihres Kindes und planen sie ggf. die Vervollständigung des Impfschutzes über die Kinderarzt-/Hausarztpraxis.

Wir fordern dann Anfang Mai noch einmal zentral zur Vorlage bei den KlassenleiterInnen und TutorInnen auf, bis dahin sollen bitte keine Impfausweise vorgelegt werden.

Wenn Sie aus Gründen des Datenschutzes nicht den Impfausweis in der Schule vorlegen möchten, können Sie über den Kinderarzt oder die Kinderärztin oder den Hausarzt oder die Hausärztin eine schriftliche Bescheinigung über den vollständigen Masernimpfschutz bzw. eine gegebene Immunität bekommen und diese der Schule vorlegen. Sollten dafür Kosten entstehen, können diese nicht von der Schule übernommen werden.

So schreibt es das Bundesgesundheitsministerium:

Was passiert, wenn ein Nachweis nicht  vorgelegt wird?

Wer  keinen  Nachweis  über  einen  ausreichenden  Masernschutz vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut,  noch  in  diesen  tätig  werden.  Personen,  die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei schulpflichtigen Personen kann das Gesundheitsamt Geldbußen bis zu 2.500 EUR bzw. Zwangsgelder aussprechen, wenn auf dessen Anforderung kein Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird. Bei Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut wurden oder tätig waren, muss die Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt informieren, wenn bis zum 31. Juli 2021  keine  Nachweise  über  den  Masernschutz  vorgelegt werden.  Das  Gesundheitsamt  kann  die  nachweispflichtige Person zu einer Beratung einladen. Unabhängig davon, kann das  Gesundheitsamt  Geldbußen  bis  zu  2.500  EUR  bzw. Zwangsgelder aussprechen, wenn auf dessen Anforderung kein Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall, ob alternativ Tätigkeits- oder Betretensverbote ausgesprochen werden.

 

Luca-App

Grundsätzlich heißt die Maßgabe des Hygieneplans, dass betriebsfremde Personen die Schule und das Schulgelände nicht anlasslos und ohne Anmeldung betreten dürfen. Auch elterliche Besuche in der Schule sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Haben Sie jedoch eine Verabredung (Elterngespräch) oder es besteht eine dringende Notwendigkeit Ihres Besuches in der Schule, melden Sie sich bitte aus Zwecken der Kontaktverfolgung an.

Ab sofort können Sie dies kontaktlos über die Luca-App vornehmen. Den passenden QR-Code finden Sie an der Glastür des Sekretariates.

 

 

Informationswege
 
Weiterhin stehen alle notwendigen und wichtigen Informationen jeweils zeitnah auf der Homepage zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen. Die Homepage ist und bleibt damit die niedrigschwellige Informationsquelle für alle Elternhäuser.
 
Wir verteilen diese Informationen dennoch jeweils parallel per E-Mail und itslearning, da gibt es aber naturgemäß auch Fehlläufer und unzustellbare Adressen.
 
Bitte schauen Sie daher weiterhin regelmäßig auf der Homepage unter www.isg-rostock.de/aktuell
 
Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Sei der erste!