20. May, 21 • 0 Kommentare


Die unten angekündigte Öffnung nach Pfingsten ist durch Beschluss des Ministeriums bestätigt worden. (Stand 21.5.2021)

 

Sehr geehrte Eltern,


am heutigen Vormittag wurde uns angekündigt, dass aller Voraussicht nach alle SchülerInnen in der nächsten Woche ohne Wechselunterricht in die Schule zurückkehren.
Dazu bedarf es noch eines Beschlusses des Landeskabinetts am heutigen Nachmittag/Abend und einer Rostocker Inzidenz von unter 50 am heutigen Donnerstag. Über die Endgültigkeit der Schulöffnung informieren wir daher über die Homepage, sobald die Beschlüsse vorliegen.
Wie ist hinsichtlich der Selbsttestung vorzugehen?
Das Internetportal ist so eingerichtet, dass die Eintragungszeiten von Sonntag 8.00 Uhr bis Montag 7.30 Uhr und Mittwoch 8.00 Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr geöffnet sind.Daran können wir hinsichtlich der Pfingstferien technisch nichts ändern, es wäre auch dann eine Testung am Mittwoch und Donnerstag eher unpraktisch.
Daher tragen Sie bitte das Ergebnis des Selbsttestes von Sonntag 8.00 Uhr bis Montag 7.30 Uhr (dann gültig für den Schulbeginn am Mittwoch)
und von Mittwoch 8.00 Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr dann gültig für Donnerstag in das Online-Portal ein.
Sollten Sie die Eintragung am Sonntag/Montag vergessen haben, muss Ihr Kind am Mittwoch einen ausgefüllten und unterschriebenen Zettel mit in die Schule geben. Dies gilt auch, wenn Sie nicht an der Onlinedokumentation teilnehmen wollen oder es technische Probleme mit dem Portal gibt.
Das Portal hat in den vergangenen zwei Wochen sehr gut funktioniert. Kleinere Probleme konnten wir jeweils vor Ort lösen. Wir empfehlen, nach Absenden des Codes noch einmal genau auf die Bestätigung des Systems zu schauen, bei Irritationen oder einem Problem bei einer vorherigen Eintragung einfach einen Screenshot zu machen, dann finden wir einen Weg.
Die A-Gruppe hat in dieser Woche eine ausreichende Anzahl an Tests mitbekommen, so dass es insofern kein Versorgungsproblem geben dürfte.
Die B-Gruppe hat vor dem Osterlockdown zwei Testkits mit der Ansage mitbekommen, diese wären für den Wiederbeginn der Schule zu nutzen. Wir bitten Sie, diese Tests nun einzusetzen.
Sollten bei SchülerInnen der B-Gruppe keine schulischen Tests mehr in der Häuslichkeit vorhanden sein, bitten wir, einen Test aus dem Supermarkt oder der Apotheke privat einzusetzen. Da die SchülerInnen in der nächsten Woche erneut mit ausreichenden Tests durch die Schule versorgt werden, können Sie dann den schulischen Test zum Ausgleich wieder in das private Reservoir übernehmen.
Mit diesem kleinen Lichtblick wünschen wir Ihnen ein frohes Pfingstfest.
Zur Ergänzung den Hinweis zum Testportal aus der vergangenen Woche:

Folgende wichtige Formalie muss befolgt werden!

Es besteht Testpflicht! Dokumentieren Sie als Eltern das negative Testergebnis in der Zeit von Sonntag 8 Uhr (Öffnung des Portals) bis Montag um 7.30 Uhr mit dem Ihnen von den KlassenleiterInnen zur Verfügung gestellten Codes hier. Das Portal schließt am Montag um 7.30 Uhr.

Falls Sie noch keinen Code von Ihren KlassenleiterInnen erhalten haben, kontaktieren Sie diese bitte umgehend und bitten um erneute Zusendung.

Wenn Sie an der Onlinedokumentation der Testung nicht teilnehmen wollen, kann Ihr Kind auch eine von Ihnen unterschriebene Testbestätigung am Montag mit in die Schule bringen und dem/der Lehrenden der ersten Stunde abgeben.

Wenn Sie der Testung grundsätzlich nicht zustimmen, darf Ihr Kind die Schule nicht betreten.

Datenschutzhinweis: Die Datenbankeintragung auf dem Server der Schulhomepage umfasst lediglich den nur Ihnen bekannten Code. Eine Namensliste ist auf dem Server nicht abgelegt. Die Entschlüsselung der Liste findet offline durch die Schulleitung statt. Wenn Sie nicht am Online-Verfahren teilnehmen wollen, können Sie weiterhin jeweils Montag und Donnerstag den Nachweis in Papierform erbringen.

Die Eintragung muss jeweils durch die Eltern bzw. durch die volljährigen SchülerInnen erfolgen.

 


 

Erkältungssymptome:

die verschärften Kriterien zum Besuch der Schule bei Auftreten von Erkältungssymptomen o.ä., die mit Symptomen von Covid19 vereinbar sind, bleiben bestehen. Das Ministerium hat jedoch die Verfahrensweise leicht angepasst und damit auf die Irritationen aus der Elternschaft reagiert:

Weiterhin gilt:

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion sind:

o Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)

o Halsschmerzen

o Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)

o Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern)

o Kopfschmerzen

o Gliederschmerzen

o Störung des Geruchs- und Geschmackssinns

o Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoC-Antigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird notwendig. Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden. Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.

Wir bitten freundlichst um Beachtung.

 

 

 

 

Foto von Tara Winstead von Pexels
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