26. Apr, 21 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Eltern, liebe SchülerInnen,

mit Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes herrscht nunmehr eine zweimalige Testpflicht pro Woche mit Hilfe eines Selbsttestes.

Lesen Sie dazu bitte den Elternbrief des Ministeriums.

Diese Testpflicht beginnt mit dem 28.4.2021.

Insofern werden die ElftklässlerInnen in dieser Woche erstmals der Testpflicht nachkommen müssen. Allen ElftklässlerInnen werden heute im Verlauf des Tages erneut zweit Testkits für die Häuslichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Testpflicht wird auf die Klassen 7-10 angewendet, sobald sie wieder zur Schule kommen dürfen.

Da die Schulkonferenz des ISG beschlossen hat, dass die Selbsttests in der Häuslichkeit stattfinden, werden (und dürfen) wir auch weiterhin so verfahren.

Dazu muss dann jeweils eine elterliche Erklärung unterschrieben in die Schule mitgebracht werden. (Volljährige SchülerInnen unterschreiben für sich selbst.)

Derzeit prüfen wir noch, inwiefern wir diesen großen papiernen Aufwand digital abfangen können. Dazu informieren wir ggf. zeitnah.

Wer der Testpflicht nicht nachkommt, kann nicht beschult werden.

 

 

 

 

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