11. Sep, 23 • 0 Kommentare


Da der nahende Herbst mit der jahreszeittypischen Erkältungswelle sicherlich auch wieder einen Anstieg der Corona-Infektionen mit sich bringen wird, informieren wir hier über die derzeit gültigen Regelungen:

Grundsätzlich darf ein Kind bei Vorliegen coronatypischer Symptome die Schule besuchen. Insofern steht die Entscheidung hierüber im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Schülerinnen und Schüler selbst. Bei der Entscheidung für einen Schulbesuch wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) oder eine Atemschutzmaske (z. B. FFP2-Maske) zu tragen.

Es gilt aber natürlich weiterhin zu beachten, dass bei jeglichen Erkältungskrankheiten erst eine Genesung in der Häuslichkeit erfolgen sollte, bevor die Schule wieder besucht wird.

An dieser Stelle wird auf die Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“ hingewiesen.

Quelle:Bildungsministerium

Selbsttests stehen vorerst weiterhin vor dem Sekretariat bereit.

Bitte schützen Sie auch in diesem Herbst Ihre Kinder, die anderen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Familien vor vermeidbaren Infektionsrisiken und damit verbundenen Erkrankungswellen durch die bekannten Schutzmaßnahmen und eine Genesung zuhause.

Bei längerer Abwesenheit kontaktieren Sie bitte die Klassenlehrer:innen, um ggf. Anschlussmaterialien zu erhalten.

 

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