4. Aug, 20 • 0 Kommentare

Die am heutigen 4.8.2020 erlassenen Regelungen der Landesregierung bestätigen die schulinternen Regelungen zur Maskenpflicht auf den Fluren, Gängen und beim Anstehen in der Cafeteria sowie in den wenigen nicht fest zugeordneten Toilettenbereichen des ISG.
Darüber hinaus wird geregelt, dass allgemein auf dem ganzen Schulgelände Masken zu tragen sind.
Es werden Ausnahmen definiert:
Da wir die Pausenhöfe den definierten Gruppen fest zugeordnet haben, können wir auch weiterhin die Hofpausen ohne Maske gestalten.
Es kommt also auf das vernünftige Verhalten aller Jahrgänge an, die Regelungen der Pausenhöfe genau zu beachten, damit wir die Ausnahme von der Allgemeinverfügung durchgängig in Anspruch nehmen und auf die Masken in der Hofpause verzichten können.
Im Schulgebäude hat sich das Tragen der Masken in den ersten beiden Tagen gut eingespielt, so dass auch bei Begegnungen auf den Fluren das Sicherheitsgefühl nicht verloren geht.
Vielen Dank allen Beteiligten für das besonnene Verhalten und die aufgeschlossene Atmosphäre in dieser herausfordernden Zeit.