26. Jul, 21 • 0 Kommentare


Befreit von der Testpflicht sind Schüler*innen,

die vor mehr als 14 Tagen vollständig geimpft wurden (Nachweis durch Impfpass oder CovPassApp oder Corona-Warn-App)

oder

vor nicht länger als 6 Monaten von einer Covid19-Erkrankung/Infektion genesen sind (Nachweis durch amtlichen/ärztlichen Genesenennachweis.)

Wer bereits im letzten Schuljahr von der Testpflicht befreit war, bringt zum ersten Schultag sein altes Hausaufgabenheft mit. Der dort enthaltene Eintrag wird durch die Lehrer*innen in das neue Hausaufgabenheft übertragen und abgestempelt.

Wer erst über die Ferien den vollständigen Impfstatus (+14 Tage) oder den Genesenenstatus (nicht älter als  6 Monate) erlangt hat, legt am ersten Schultag den Klassenleiter*innen oder Tutor*innen den Impfpass, die CovPassApp oder Corona-Warn-App oder eine amtliche/ärztliche Genesenenbescheinigung vor. Dies wird dann im Hausaufgabenheft vermerkt und dient im weiteren Schuljahr als Nachweis der Befreiung von der Testpflicht.

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