24. Feb, 20 • 1 Kommentare


Pressemitteilung des Ministeriums:

Regelungen zum Schulbesuch bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr
Nach dem angekündigten Warnstreik im Bus- und Straßenbahnverkehr  weist das Bildungsministerium Eltern und Lehrkräfte auf die geltenden Regelungen hin. Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse
oder Straßenbahnen angewiesen sind, um in die Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse oder Straßenbahnen fahren. Der Unterricht in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet jedoch statt. Ratsam ist es, die Schule im Vorfeld zu  benachrichtigen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.

Ergänzung des ISG:

Durch die zentrale Lage des ISG und die rechtzeitige Ankündigung der Warnstreiks gehen wir davon aus, dass die Mehrzahl unserer SchülerInnen pünktlich zum Unterricht erscheinen kann. Zu beachten ist natürlich auch das erhöhte Verkehrsaufkommen an PKW am morgigen Tag. Wir empfehlen die Bildung von Fahrgemeinschaften, etc.Tatsächliche Unerreichbarkeit der Schule ist telefonisch nur durch die Eltern zu entschuldigen.

SchülerInnen mit Klausuren sollen dafür Sorge tragen, dass sie die Schule rechtzeitig erreichen.

Kommentare

A. Richter
Also ab zum Bahnhof:
Lt. RSAG sind S-Bahnen und Regionalzüge der Deutschen Bahn nicht vom Streik betroffen.
22. January, 2020