28. Oct, 20 • 0 Kommentare


Sehr geehrte Eltern,

der Kreistag des Landkreises Rostock hat am 23.09.2020 eine geänderte Schülerbeförderungssatzung beschlossen.

Demnach haben entsprechend § 2 Abs. 3 Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besuchen, die jedoch nicht die örtlich zuständige Schule ist, Anspruch auf Teilnahme an der öffentlichen Schülerbeförderung

  1. auf dem Gebiet des Landkreises Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sofern eine öffentliche Schülerbeförderung eingerichtet ist,
  2. außerhalb des Gebiets des Landkreises Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sofern eine öffentliche Beförderung eingerichtet ist und die örtlich nicht zuständige Schule in einer zumutbaren Schulwegzeit zu erreichen ist.

Die Satzung tritt zum 01.12.2020 in Kraft. Zu diesem Termin erhalten alle Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule aus dem Landkreises Rostock, die bis dato keinen Anspruch auf eine Schülerzeitfahrkarte für den Schulweg bis zur besuchten Schule außerhalb des Gebietes des Landkreises Rostock hatten, eine Schülerzeitfahrkarte für den Schulweg von der melderechtlichen Hauptwohnung bis zur besuchten Schule. Das Antragsformular „Tausch Schülerzeitfahrkarte“ für die unter Punkt 1 genannten Fälle finden die Eltern/Schüler unter www.landkreis-rostock.de/Formulare/Schulverwaltungs- und Kulturamt. Dieser Antrag kann elektronisch oder per Post an das Schulverwaltungsamt des Landkreises Rostock gestellt werden.

 

Für bis zum 20.11.2020 gestellte Anträge können die Schülerzeitfahrkarten ab 25.11.2020 bei

rebus im Kundencenter in Rostock,

Platz der Freundschaft 16,

18059 Rostock

 

in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr umgetauscht werden.

Die Bearbeitungszeit für nach dem 20.11.2020 eingehende Anträge wird voraussichtlich mindestens 5 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist können bei Abgabe der vorhandenen Schülerfahrkarten die neu ausgestellten Schülerfahrkarten ebenfalls im Kundencenter von rebus in Empfang genommen werden.

Für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist kein zusätzlicher Fahrausweis (z.B. Schülerticket) mehr notwendig. Ein abgeschlossenes Abo für das Schülerticket der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann bis zum 23.11.2020 gekündigt werden und die Kündigung wird dann zum 01.12.2020 wirksam. Die Bedingungen des Vertrages mit dem Verkehrsverbund Warnow sind zu beachten.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die eine örtlich nicht zuständige Schule außerhalb des Landkreises Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, kann ein formloser Antrag beim Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Rostock zur Ausstellung einer Schülerzeitfahrkarte gestellt werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

gez. Lack

Amtsleiterin

 

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