7. Jan, 21 • 0 Kommentare


Liebe SchülerInnen,

diese Bestimmungen werden sicherlich noch einigen Veränderungen unterworfen sein, da eine neue Schul-Corona-Verordnung ebenso wie eine Landes-Corona-Schutzverordnung gerade in Arbeit sind und weitere Veränderungen notwendig sein werden.

Planung der kommenden Woche:

1) Der Unterricht der 12. Klassen wird in der Präsenz stattfinden, ein Hybridunterricht findet nicht statt.

"Der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen hat oberste Priorität, um die Lebenskarrieren der Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen zu sichern. Dazu sind die räumlichen, sächlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort auszuschöpfen." Landesschulrätin

Sollten nachweisbare gesundheitliche Gründe für die Abwesenheit von der Präsenz vorliegen, werden Einzelfallentscheidungen getroffen.

Die Landesschulrätin schreibt:  "Ziel dieses Unterrichts unter den gegebenen Bedingungen ist die danach bestmögliche Prüfungsvorbereitung unter gleichzeitiger Wahrung des Gesundheitsschutzes."

Sollte innerhalb der 12 eine Quarantäne angeordnet werden müssen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass wir die gesamte 12 wieder in die Distanz schicken müssen.

2) Der Unterricht 12 wird in die großen Unterrichtsräume verlegt. Ziel muss es sein, dass jede(r) SchülerIn einen eigenen Arbeitstisch zur Verfügung hat und Abstand gewahrt werden kann. Dies gilt für Kurse bis zu 18/19 SchülerInnen.

Kurse mit mehr als 19 SchülerInnen werden auf zwei benachbarte kleinere Klassenräume geplant, so dass auch hier jedem und jeder ein einzelner Tisch zusteht.

Eine grundsätzliche Wechselbeschulung in diesen Kursen ist nicht geplant, da SchülerInnen hier in der Gesamtheit der Kurse unzumutbare Stundenplan- und Arbeitslöcher entstehen und bei ggf. weiteren Ausfällen die Übersichtlichkeit des Arbeitsstandes vollends verloren ginge.

Die Aula wird auch als Unterrichtsraum genutzt. Jede(r) SchülerIn - ein eigener Tisch.

Die SchülerInnen werden gebeten am konsequenten und regelmäßigen Lüften mitzuwirken.

Der Mund-Nasen-Schutz muss konsequent auch im Unterricht getragen werden, von LehrerInnen und SchülerInnen.

3) Das Türregime ist ab Dienstag ausgesetzt. Alle Türen können benutzt werden. Der Aufenthalt in der Cafeteria und im Foyer der Aula ist allen 12ern erlaubt. Mund-Nasen-Schutz ist auf dem gesamten Schulgelände zu tragen, draußen darf er nur abgenommen werden, wenn mind. 1,5m eingehalten werden können.

4) Sportunterricht darf nicht praktisch stattfinden. Der Sportunterricht findet in theoretischer Form in der Schule statt.

5) Der Distanzunterricht der Klassen 7-11 findet unvermindert entlang des Stundenplanes und in der Live-Betreuung statt.

6) Weitere Regelungen der Landesregierung zur Leistungsbewertung und zum Abitur sind nach unserer Kenntnis in Arbeit.

7) Alle SchülerInnen müssen eine Gesundheitserklärung abgeben, ohne Gesundheitserklärung darf die Schule nicht betreten werden. Zur Abgabe der Gesundheitserklärung erfolgt der Zugang zur Schule am Montag ausschließlich über die Cafeteria.

8) Der Klausurenplan ist aktiv.

 

Dr. M. Riemer

Schulleiter

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