Die Maskenpflicht ist zum Wochenbeginn zunächst weiterhin ausgesetzt, denn es heißt in der Verordnung:
" Die risikogewichtete Einstufung am vorletzten Unterrichtstag der vierzehn Tagesfrist ist ausschlaggebend für die Einordnung in die Stufen und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab…








