Sehr geehrte Eltern,
die verschärften Kriterien zum Besuch der Schule bei Auftreten von Erkältungssymptomen o.ä., die mit Symptomen von Covid19 vereinbar sind, bleiben bestehen. Das Ministerium hat jedoch die Verfahrensweise leicht angepasst und damit auf die Irritationen aus der Elternschaft reagiert:
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