BESTÄTIGUNG EINES NEGATIVEN CORONA-TESTS

Sehr geehrte Eltern,
ab dem 28.4.2021 gilt eine gesetzliche Testplicht zur Eindämmung der Covid19-Pandemie an Schulen.
Dieser Testpflicht muss zweimal wöchentlich nachgekommen werden.
Mit der Eingabe Ihres persönlichen Familiencodes erklären Sie verbindlich, dass Ihr Kind in der Häuslichkeit unter Ihrer Aufsicht einen Schnelltest durchgeführt hat und dieser negativ ausgefallen ist.
Die Eingabe des individuellen Codes wird mit der Datenbank der Homepage abgeglichen und zugeordnet. Eine namentliche Zuordnung auf dem Server findet nicht statt. Die Daten können nur von der Schulleitung ausgelesen werden und werden nicht außerhalb des schulischen Kotextes verarbeitet oder weitergegeben.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nach Abschluss der Testreihen, spätestens zu Beginn der Sommerferien entgültig gelöscht.
Wenn Sie die digitale Dokumentation über unsere Homepage nicht verwenden möchten, muss Ihr Kind jeweils am Morgen eines Montags und eines Donnerstags dieses Formular in Papierform unterschrieben mit in die Schule bringen und es beim Lehrer/bei der Lehrerin der ersten Unterrichtsstunde abgeben.
Sollten Sie die Testung ablehnen und nicht durchführen, kann Ihr Kind nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen.
Die Testung sollte in der Zeit vom Vortag frühestens 8 Uhr bis spätestens zum Morgen des entsprechenden Schultages vorgenommen werden.
Bei einem positiven Testergebnis sind Sie verpflichtet, dieses über den Hausarzt überprüfen und abklären zu lassen.

Eingabezeiten:
Sonntag 8:00 Uhr - Montag 7:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - Mittwoch 7:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - Freitag 7:30 Uhr


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